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    Verbraucherministerium: Restaurant-Barometer ist gescheitert

    Meinungsunterschiede in Ländern bringen Kennzeichnung das Aus

    Verbraucher wird in Zukunft keine bundesweit einheitliche Kennzeichnung an Restaurants und Gaststätten über die Hygiene informieren. Das Bundesverbraucherschutzministerium betrachte entsprechende Pläne zur Einführung eines Kontrollbarometers für gescheitert, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Berlin. Ursache für das Scheitern seien unterschiedliche Positionen zu dem Vorhaben bei den Ministerien in den Bundesländern, die das Projekt beschließen müssten.

    "Wir gehen nicht davon aus, dass sich ein bundeseinheitliches Barometer, wie es von der Verbraucherschutzminister-Konferenz vorgeschlagen wurde, durchsetzen lässt", sagte der Sprecher von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Während sich die Landesverbraucherschutzminister für ein solches Gastronomie-Barometer ausgesprochen hätten, hätten die Wirtschaftsminister "massive Bedenken" geäußert. Das Bundesverbraucherministerium selbst habe "von Anfang an deutlich gemacht, eine bundeseinheitliche Lösung zu unterstützen und einen Rechtsrahmen schaffen zu wollen".

    Bereits in den Monaten zuvor hatten sich die Minister in den Ländern auf eine andere Kennzeichnung für die Gastronomie nicht verständigen können - die sogenannte Restaurantampel. Dieses Konzept sah vor, in den Farben grün, gelb und rot über die Hygiene in Gaststätten zu informieren. Die Kennzeichnung sollte Auskunft geben, ob die Lebensmittelüberwachung die Hygiene in einer Gaststätte beanstandet hatte. Die Ampel war Kritikern jedoch zu grob. Deswegen wurde zuletzt an einem "Barometer" gearbeitet, das eine feinere Unterscheidung zulassen sollte. Doch auch diese Lösung ist nun vom Tisch.

    Das Bundesverbraucherministerium wies darauf hin, dass neben der bundesweit einheitlichen Lösung auch andere Wege bestehen, um Verbraucher über die Hygiene in Restaurants zu informieren. Für die freiwillige Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung durch Restaurants etwa brauche es keinerlei rechtliche Grundlage. In Berlin wiederum veröffentliche die zuständige Überwachungsbehörde auf Landesebene Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle. Zudem werde das Ministerium einzelnen Ländern "nicht im Wege" stehen, die Ampeln oder Barometer einführen wollten, sagte der Sprecher.

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