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Unternehmer-Erbe Alexander Falk bleibt in Haft

Wegen eines abgehörten Telefonats geriet Alexander Falk, Erbe einer Stadtplan-Dynastie, unter Verdacht, zum Mord angestiftet haben. Eine Haftbeschwerde wurde abgelehnt.

Der seit Anfang September inhaftierte Hamburger Unternehmer Alexander Falk bleibt bis auf Weiteres im Gefängnis. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden und eine Haftbeschwerde Falks abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den 49-jährigen Erben des Kartografie-Verlags der Anstiftung zu einem versuchten Mord. Deshalb hatten die Strafverfolger den einst gefeierten Börsenstar am 4. September in Hamburg festnehmen lassen.

Der Vorwurf: Falk soll 2009 den Mord an einem Frankfurter Anwalt in Auftrag gegeben haben, der 2010 niedergeschossen worden war. Ein bis heute unbekannter Schütze hatte ihn durch einen Schuss ins Bein schwer verletzt. Das mögliche Motiv der Tat: Der Anwalt arbeitete seinerzeit an einer millionenschweren Zivilklage gegen Falk, der Anfang der 2000er Jahre als einer der 100 reichsten Deutschen galt.

Exklusiven Handelsblatt-Informationen zufolge hatten unter anderem eine belastende Zeugenaussage und ein mitgeschnittenes Telefonat die Verhaftung Falks ausgelöst. In diesem soll er unter anderem sein Wohlwollen über den Schuss auf den Anwalt geäußert haben.

Seine Anwälte wehren sich gleichwohl gegen den dringenden Tatverdacht und reichten in der vergangenen Woche Haftbeschwerde ein. Bereits kurz nach Falks Verhaftung hatte sich sein Verteidiger schon gegenüber dem Handelsblatt geäußert: „Wir treten mit unserem Mandanten den Vorwürfen entschieden entgegen.“

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Inzwischen soll Falk von Hamburg in ein Frankfurter Gefängnis überstellt worden sein. Die dortigen Behörden sind zuständig, weil sich Anschlag auf den Top-Anwalt im Frankfurter Stadtteil Harheim abspielte.

Der im noblen Hamburger Stadtteil aufgewachsene Falk sitzt in seinem Leben nicht das erste Mal hinter Gittern. Im Juni 2003 war er verhaftet worden, weil ihm unter anderem Kursmanipulation, Betrug in einem besonders schweren Fall und Steuerhinterziehung vorgeworfen worden waren.

Erst nach knapp zwei Jahren Untersuchungshaft kam er im April 2005 vorübergehend frei – gegen 1,5 Millionen Euro Kaution, strenge Meldeauflagen und Abgabe seines Passes.

Wieder drei Jahre später wurde er dann in einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Stadt Hamburg wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Falk zusammen mit anderen Angeklagten mit Scheingeschäften den Wert des Internetanbieters Ision geschönt hatte, bevor er die Firma an Energis verkaufte. 2011 wird Falk schließlich aus der Haft entlassen. Ausgestanden ist die Angelegenheit für ihn aber damit nicht, denn er sieht sich mit umfangreichen zivilrechtlichen Ansprüchen konfrontiert.

Und genau an dieser Stelle schließt sich nach derzeitigem Stand der Kreis zum jetzigen schwerwiegenden Verdacht gegen Falk: Denn einer der Anwälte, der an der Schadensersatzklage gegen Falk arbeitete, war Wolfgang J. Deshalb war auch der zum Zeitpunkt des Anschlags inhaftierte Falk als möglicher Auftraggeber schnell ins Visier der Ermittler geraten, belastbare Hinweise fanden sich aber jahrelang nicht.

Später entschied das Landgericht Hamburg dann, dass Falk 208 Millionen Euro Schadensersatz an die insolvente Energis zahlen muss. Der Prozessreigen war aber damit noch nicht beendet, in der Folge stritt Falk weiter um Gelder, die die Behörden eingefroren hatten, und errang einen Etappensieg. Die Staatsanwaltschaft musste gesperrte Gelder in Millionenhöhe freigeben.

Mit Energis einigte er sich Handelsblatt-Informationen zufolge später auf einen Vergleich. Wie viel Geld er dabei zahlte, ist nicht bekannt. Nach außen hin zog in Falks Leben zuletzt wieder Normalität ein. Bis Anfang September, als im schmucken Firmenanwesen Falks an der Hamburger Prachtstraße Palmaille die Handschellen klickten.