Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat die Sammlung von Kundenbeschwerden im neuen Beraterregister verteidigt. Mit dem Register,seit dem 1. November (Xetra: A0Z24E - Nachrichten) 2012 in Kraftund bei der BaFin angesiedelt, werde es keine „gläsernen Berater“ geben, betont er in der aktuellen Ausgabe des „BaFin-Journals“. Damit wehrt er sich gegen Kritik von Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Fahrenschon befürchtet, dass mit dem neuen Register „Mitarbeiter von Kreditinstituten pauschal an den Pranger“ gestellt würden. Darüber hinaus gehe die Volksbank Göppingen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren vor, berichtet die Börsen-Zeitung.Die Kritik der Branche richtet sich vor allem gegen die Tatsache, dass der BaFin auch Beschwerden gemeldet werden müssen, die die betroffenen Berater oder ihre Arbeitgeber für unberechtigt halten. Caspari weist dies zurück. Die BaFin erfahre zunächst nur, dass eine Beschwerde eingegangen sei, nicht aber deren Inhalt. „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die reine Zahl der Beschwerden ein Indiz dafür sein kann, dass tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt.“ Die BaFin könne in solchen Fällen dann weitere Informationen anfordern. Bestätige sich jedoch ein Verdacht, drohe den Betroffenen in schwerwiegenden Fällen ein Tätigkeitsverbot von bis zu zwei Jahren. „Uns stehen auch mildere Mittel zur Verfügung, zum Beispiel die Verwarnung“, versucht Caspari zu beruhigen. Zudem werde überprüft, ob ein Fehlverhalten auf organisatorische Mängel in der Bank zurückzuführen sei. Sollte dies der Fall sein, werde die Aufsicht „auch Maßnahmen gegen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dessen Leitung ergreifen“, kündigt Caspari an.(PD)
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