WAS IHRE FREUNDE LESEN

    Nicht jede Straße muss gestreut werden

    Berlin (dapd). Landkreise müssen nicht jede Straße streuen. Daher sollten Autofahrer etwa auf nächtlichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften besondere Vorsicht walten lassen. Das rät die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Coburg.

    In dem Fall war nachts ein Autofahrer auf einer nicht gestreuten Kreisstraße unterwegs und kam von der Straße ab. Der Sachschaden belief sich auf etwa 7.500 Euro. Die Halterin des Fahrzeugs behauptete, die Fahrbahn sei aufgrund überfrierender Nässe eisglatt gewesen. Ihr Sohn habe die Geschwindigkeit des Wagens auf 70 Kilometer pro Stunde reduziert, nachdem er ein leichtes seitliches Versetzen durch Glätte gespürt habe.

    Sie wies außerdem darauf hin, dass es in der gleichen Nacht weitere Verkehrsunfälle im Bereich der Unfallstelle gegeben habe. Es liege also ein Unfallschwerpunkt vor, bei dem der zuständige Landkreis hätte streuen müssen.

    Der Landkreis dagegen erklärte, dass es auf der Straße in der Nacht zu keinem weiteren Unfall gekommen sei. Für die Straße habe es in der besagten Nacht sogar eine Rufbereitschaft des Streudienstes gegeben, die jedoch nicht angefordert worden sei. Es bestehe zudem nicht die Pflicht, nachts außerhalb von Ortschaften Kreisstraßen zu streuen. Eine Gefahrenstelle liege nicht vor, vielmehr habe die unangepasste Geschwindigkeit des Autos zum Unfall geführt.

    Die Richter wiesen die Schadenersatzforderung der Frau zurück. Sie habe keinen einzigen weiteren Unfall auf der Strecke konkret benennen können. Der Landkreis sei seiner Räum- und Streupflicht ausreichend nachgekommen. Grundsätzlich sei es in der Nacht aufgrund geringen Verkehrsaufkommens nicht zumutbar, sämtliche Verkehrswege zu streuen.

    Die Richter hoben hervor, dass der Landkreis sogar mehr als das Erforderliche getan habe, indem er einen Notdienst für die Nacht eingerichtet habe. Darüber hinaus erklärten die Richter, dass selbst bei einer Verletzung der Streupflicht aufgrund des Verhaltens des Fahrzeugführers eine Haftung des Landkreises ausgeschlossen wäre. Eine Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit von Tempo 90 auf Tempo 70 nach Bemerken eines "leichten Versetzens" sei nicht ausreichend. Diese Geschwindigkeit sei offenbar zu hoch, denn sonst wäre das Fahrzeug nicht von der glatten Fahrbahn abgekommen.

    (Aktenzeichen: Landgericht Coburg 22 O 729/11)

    dapd

    Meistgelesene Artikel

    • Der große Test: Auslandsreise-Krankenversicherungen
      Der große Test: Auslandsreise-Krankenversicherungen Klüger kaufen - Fr., 24. Mai 2013 15:25 MESZ
      Der große Test: Auslandsreise-Krankenversicherungen

      Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Wenn man ausgerechnet am Urlaubsort in fernen Ländern krank wird oder bei einem Unfall zu Schaden kommt, ist es besonders wichtig, gut versichert zu sein. Finanztest hat passend zum Beginn der Ferienzeit 40 … Continue reading →

    • Schnäppchen verleiten einen schnell dazu, mehr zu kaufen, als man eigentlich benötigt. (Bild: thinkstock)
      Versteckte Fallen beim Einkauf Kühn empfiehlt - Do., 23. Mai 2013 17:53 MESZ
      Schnäppchen verleiten einen schnell dazu, mehr zu kaufen, als man eigentlich benötigt. (Bild: thinkstock)

      Die meisten von uns denken, sie machen beim Einkaufen oft echte Schnäppchen. Aber einige der so populären „Spartipps“ könnten Sie auf lange Sicht viel kosten. Hier sind fünf versteckte Kostenfallen beim Einkauf - und Wege, wie Sie sie umgehen.

    • Deutsche Börse AG 24.05.2013 15:52 Dissemination of a Voting Rights Announcement, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. Notification of voting rights pursuant to sec. 25a para. 1 WpHG We received the ...

    • Hamburg (ots) - Im Jahr 2009 agierte die mk-group ("Care-Energy") als reiner Contractor und Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe. In dieser Funktion war "Care-Energy" Letztverbraucher und galt als produzierendes Gewerbe. In 2010 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz über ...

    • Leipzig (ots) - Im spektakulären Goldschatz-Fall des Rechtsanwalts Gregor Gysi verklagt jetzt der Linksfraktionschef Gysi seinen Anwaltskollegen und FDP-Präsiden Wolfgang Kubicki. Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) hat Kubicki eine Aufforderung von Gysis Rechtsbeiständen zur Abgabe einer …

     

    Aktuelle Nachrichten