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    Itzehoe (dapd). Beschädigen Wurzeln eines auf dem eigenen Grundstück stehenden Baumes das Nachbargrundstück, ist der Eigentümer des Baumes zum Schadenersatz verpflichtet. Das entschied das Landgericht Itzehoe.

    In dem Fall hatten die armdicken Wurzeln einer 20 Meter hohen Birke an der Grundstücksgrenze Schäden an einem Schuppen auf dem Nachbargrundstück verursacht. Der Eigentümer hätte durch das Einziehen einer sogenannten Wurzelsperrfolie auf dem Grundstück des Nachbarn den Schaden verhindern können. Dies hatte er jedoch unterlassen, weil er davon ausging, dass dies Sache des Nachbarn sei.

    (Aktenzeichen: Landgericht Itzehoe 6 O 388/11)

    dapd

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