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    Oberlandesgericht hat massive Bedenken gegen Netzentgelt-Regelung

    Düsseldorf (dapd). Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat in zwei Eilverfahren massive Zweifel an der geltenden Reglung zur Befreiung stromintensiver Industrien von den Netzkosten geäußert. Der 3. Kartellsenat erklärte am Mittwoch, nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer sei die bisherige Regelung rechtswidrig. Es bestünden "erhebliche Bedenken", ob das Energiewirtschaftsgesetz überhaupt eine vollständige Befreiung der Großverbraucher von Netzentgelten erlaube, wie sie die Stromnetzentgeltverordnung vorsehe.

    Praktische Auswirkungen haben die Bedenken des Gerichts allerdings zunächst nicht, da die Kammer auf eine einstweilige Anordnung verzichtete und die Frage erst im Hauptsacheverfahren im nächsten Jahr endgültig entscheiden will. Dann könnte die aktuelle Regelung auf der Kippe stehen.

    Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Oktober hatte die Kammer allerdings angedeutet: "Der Gesetzgeber kann das reparieren." Dazu müssten die Ausnahmetatbestände für eine Befreiung von den Netzentgelten wohl ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, nicht durch eine Verordnung wie bislang.

    Fast 170 Stromnetzbetreiber wehren sich gegen Netzentgelte

    In Düsseldorf hatten zwei Stromnetzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Thüringen in Eilverfahren gegen die Netzentgelte und die Abrechnungspraxis für 2011 geklagt. Doch trotz der Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit der Befreiungsregelung wies das Gericht die Eilanträge auf Aussetzung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Verrechnungsmethode ab. Angesichts zahlreicher Rechtsfragen und der schwierigen Abwicklungsprobleme komme ein solcher Schritt nicht in Betracht. Die Eilentscheidungen sind rechtskräftig.

    Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren soll am 6. März 2013 stattfinden. Doch ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt haben vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht fast 170 Stromnetzbetreiber Beschwerde gegen die Netzengelte eingereicht.

    Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte angesichts des Prozesses ein generelles Umdenken. "Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte Entlastungen energieintensiver Industrien sollten aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, und nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierung", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Ausnahmen verteuerten das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleinere und mittlere Unternehmen. Das schade der Akzeptanz der Energiewende.

    (Aktenzeichen: VI - 3 Kart 65/12 (V) und VI - 3 Kart 14/12 (V))

    dapd

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