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    Niederlage für Milliardär Finck

    Bonn (dapd-nrw). Selbst für den Milliardär Wilhelm von Finck ist es eine teure Niederlage: Der öffentlichkeitsscheue Ex-Bankier ist am Mittwoch vor dem Landgericht Bonn mit der Forderung nach mehr als 40 Millionen Euro Schadenersatz für seine Investitionen in die umstrittenen Oppenheim-Esch-Fonds gescheitert.

    Der Milliardär hatte den Initiatoren der Fonds, der Bank Sal. Oppenheim und dem Kölner Immobilienentwickler Josef Esch, vorgeworfen, ihn nicht ausreichend über das unternehmerische Risiko des Investments aufgeklärt zu haben. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts wies die Klage jedoch ab.

    Die Vorsitzende Richterin Margret Dichter betonte, Pflichtverletzungen der Fonds-Initiatoren seien nicht festzustellen. Finck und sein inzwischen verstorbener Vater seien wirtschaftlich erfahren und daher hinsichtlich vieler Einzelfragen nicht aufklärungsbedürftig gewesen. Außerdem hätten sie einen erfahrenen Berater an ihrer Seite gehabt.

    Die Fonds, die Warenhaus-Immobilien in München und Potsdam an Karstadt vermieteten, waren als Steuersparmodelle für Superreiche gedacht. Sie gerieten aber durch die Insolvenz des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor in schwere Turbulenzen. Die Renditeerwartungen erfüllten sich deshalb nicht. In Potsdam drohe Finck sogar der Verlust seines gesamten Investments, sagte Fincks Rechtsanwalt bei der mündlichen Verhandlung im September.

    Die Esch-Gruppe zeigte sich erfreut über das Urteil. "Die Kammer hat unsere Rechtsauffassung in vollem Umfang bestätigt", sagte ein Sprecher der Gruppe. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Finck und seine Anwälte haben einen Monat lang Zeit, Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzulegen.

    Doch ist Finck nicht der einzige Superreiche, der versucht, sein in die Oppenheim-Esch-Fonds investiertes Geld wiederzubekommen. Allein in Köln sind 13 weitere Klagen anhängig. Für sie könnte das Urteil im Fall Finck Signalwirkung haben.

    dapd

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