Berlin (dapd). Der Bund sollte gegenüber den Ländern eine klare Luftverkehrsstrategie formulieren und per Weisung auch durchsetzen. Diese Auffassung vertritt der Luftfahrtrechtler Elmar Giemulla in einem Gutachten für den Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BDL), das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Konkret würde das bedeuten, dass der Bund bestimmt, wo welche Nachtflugverbote gelten oder welche Airports öffentlich gefördert werden.
Zurzeit betreiben und bauen die Länder Flughäfen zwar in Auftragsverwaltung des Bundes. Dieser lässt ihnen aber bislang weitgehend freie Hand bei der Ausgestaltung. Das führte etwa dazu, dass die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im zurückliegenden Wahlkampf ein Nachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn thematisierte.
Wie Giemulla bemängelt die Luftverkehrswirtschaft, dass die Bundesrepublik keine am globalen Wettbewerb orientierte Strategie zur Flughafenlandschaft verfolgt. So werden für Linienflüge kleine Verkehrsflughäfen in Betrieb gehalten, deren Wirtschaftlichkeit ohne Subventionen der öffentlichen Hand bis hin zur EU zumindest fraglich wäre. Der Vorstandsvorsitzende von Fraport (EUREX: FRA.EX - Nachrichten) , Stefan Schulte, hatte erst am Mittwoch darauf hingewiesen, dass derzeit nur 6 der 22 deutschen Verkehrsflughäfen Gewinn erwirtschaften.
Wenn öffentliche Interessen des Bundes berührt sind
Dem Gutachten zufolge hat der Bund in solchen Angelegenheiten ein klares Weisungsrecht gegenüber den Ländern. Giemulla beruft sich dabei auf das Grundgesetz und das Luftverkehrsgesetz. In diesem steht zwar, dass die Länder im Auftrag des Bundes für "die Genehmigung von Flugplätzen" zuständig sind. Als Ausnahme festgelegt sind aber konkret "Prüfung und Entscheidung, inwieweit durch die Anlegung und den Betrieb eines Flughafens, der dem allgemeinen Verkehr dienen soll, die öffentlichen Interessen des Bundes berührt werden".
Laut Giemulla erwächst daraus nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung zu Weisungen. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist der Luftverkehr allerdings ausgespart. Auch im Flughafenkonzept der Bundesregierung von 2009 sind keine Formulierungen enthalten, die Weisungen nahelegen, sondern lediglich "Auffassungen" und "Überlegungen". Giemulla empfiehlt deshalb "dringend", den Luftverkehr entweder in den BVWP aufzunehmen oder ein eigenes Luftverkehrskonzept zu beschließen "und mit umsetzungsfähigen Vorgaben (zu) versehen".
Die Luftverkehrswirtschaft als Auftraggeber des Gutachtens mahnt seit längerem bei der Bundespolitik eine stärkere Berücksichtigung der globalen Wettbewerbssituation an. Und weil es auch um außenwirtschaftliche Aspekte gehe, sei der Bund zuständig. Sie argumentiert zusätzlich, eine führende Position deutscher Unternehmen in der internationalen Luftfahrt sei unabdingbar zur Aufrechterhaltung der hohen Standards des Industriestandorts Deutschland.
Wie Giemulla empfahl sie der Bundesregierung klare Vorgaben zu Betriebszeiten - also auch Nachtflugverboten oder -erlaubnissen - bei Flughäfen, auf die sich Anwohner wie Wirtschaft verlassen könnten. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte am Mittwoch zu, eine Überarbeitung des Flughafenkonzepts "in den kommenden Monaten" in Angriff zu nehmen.
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