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Maas soll Gesetz gegen Hass im Netz verwerfen

Justizminister Maas will Hass im Netz eindämmen. Doch handwerkliche Mängel an seinem Gesetz könnten ihm einen Strich durch die Rechnung machen. Nicht nur die Opposition droht, den SPD-Politiker auflaufen zu lassen.

Auf den letzten Metern könnte ein wichtiges Gesetzesvorhaben der Großen Koalition scheitern – und der SPD eine Blamage bescheren. Denn ihr Justizminister Heiko Maas (SPD) ist der Urheber des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), mit dem soziale Netzwerke gezwungen werden sollen, hasserfüllte und hetzerische Beiträge schnell zu entfernen.

Von Facebook und Co. zu verlangen, eindeutig strafbare Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen, in komplizierteren Fällen bleiben sieben Tage, scheint auf den ersten Blick tatsächlich ein sinnvoller Ansatz zu sein. Auch, dass bei systematischem Versagen der sozialen Netzwerke Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro drohen. Doch die Tücken des Gesetzes stecken im Detail – und sind für Kritiker teilweise so gravierend, dass das ganze Vorhaben noch scheitern könnte.

Bislang ist geplant, den Maas-Entwurf nach einer Experten-Anhörung, die heute im zuständigen Rechtsausschuss des Bundestages abgehalten wird, Ende des Monats und damit kurz vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen. Gelingt das nicht, muss das Gesetzesvorhaben in der neuen Legislaturperiode neu angeschoben werden. Dass es soweit kommt ist nicht ausgeschlossen.

„Der jetzige Entwurf kann so nicht verabschiedet werden. Er macht sich nicht mal die Mühe einer Abwägung gegenüberstehender Grundrechte. Eine Privatisierung des Rechts, indem den Unternehmen diese Aufgabe übertragen wird, können wir nicht mittragen“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses Renate Künast (Grüne) dem Handelsblatt.

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Künast kritisierte, dass Kritiker mit ihren Vorbehalten gegen die angestrebte Regulierung sozialer Netzwerke nicht ausreichend Gehör gefunden hätten. „Die größte Schwäche des Gesetzes ist das Hauruckverfahren“, sagte die Grünen-Politikerin. „Wir regeln sehr grundlegende Dinge für die digitale Welt und lassen uns nicht mal Zeit für eine breite Diskussion und sorgfältige Auswertung der Anhörung. Schon jetzt mauscheln die Vertreter der Koalition in Hinterzimmern weiter. Was sie ändern wollen, ist unklar.“

Auf ebensolche Korrekturen dringt auch die CSU, andernfalls will sie den Minister auflaufen lassen. „Maas kommt in letzter Minute mit einem handwerklich fragwürdigen Gesetz um die Ecke. Von Gründlichkeit und Ausgewogenheit kann keine Rede sein“, sagte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer der „Bild am Sonntag“. „Deswegen muss Maas zu grundlegenden Änderungen durch die Koalitionsfraktionen kurz vor Torschluss bereit sein, sonst wird er scheitern.“


Bundestagsjuristen: Gesetz könnte verfassungswidrig sein

Was Scheuer genau geändert haben möchte, sagte er nicht. Dabei wird seit Monaten über die Mängel des Gesetzes diskutiert. Für Künast beispielsweise liefert der Gesetzentwurf keine genaue Definition für die Regelung, wonach „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssten. Für die im Gesetz vorgesehene 7-Tage-Löschfrist für rechtswidrige Inhalte fehle zudem eine „verfassungsfeste Begründung“. Unklar sei außerdem, wie zu Unrecht gelöschte Inhalte wieder hergestellt werden können und ob es einen Richtervorbehalt für das Auskunftsrecht für Opfer von Hasspostings über deren Absender gebe.

Wegen der Unklarheiten im Gesetz sind sogar Bundestagsjuristen skeptisch. In einem Gutachten werten sie die einige Bestimmungen als Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit, der „nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt“ erscheine.

Wie Künast geben auch die Juristen zu bedenken, „dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten“ gebe. „Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben.“ Es werde lediglich auf einen Monitoring-Bericht von jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und –umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht.

Dagegen wären aus Sicht der Parlamentsjuristen „zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich“. Diese würden jedoch nicht angegeben. „Offenbar“, resümieren die Experten in ihrem Gutachten, „lassen auch hier Definitions- und Abgrenzungsschwierigkeiten kaum aussagekräftige Angaben und Wirkungsanalysen zu.“

Ähnlich argumentiert die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG). In einer dem Handelsblatt vorliegenden Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung zu dem Gesetz am heutigen Nachmittag im Bundestag empfiehlt sie, den Gesetzentwurf zu verwerfen. „Nötig ist ein von Grund auf neuer Anlauf, um die Bekämpfung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken rechtlich zu regeln, was zunächst eine umfassende Problemanalyse voraussetzt.“

Den vorliegenden Gesetzentwurf hält die Organisation jedenfalls für ungeeignet, um gegen „Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte“ vorzugehen. Stattdessen griffen die vorgesehenen Maßnahmen „unverhältnismäßig“ in die Presse- und Meinungsfreiheit ein und könnten die Kommunikationsfreiheit im Internet „nachhaltig beschädigen“.


Bundesdatenschützerin rüffelt Maas

Auch Wirtschaftsverbände, Netzaktivisten und Nichtregierungsorganisationen warnen Maas vor Gefahren für die Meinungsfreiheit und einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Zudem fürchten viele, dass aufgrund der knappen Fristen und hohen Strafen Inhalte überhastet entfernt werden. In diese Richtung argumentiert nun auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff.

In einer dem Handelsblatt vorliegenden Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am kommenden Montag in Berlin, sieht Voßhoff durch den Gesetzentwurf von Maas wichtige Grundrechte infrage gestellt. Beim Vorgehen gegen die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten im Internet müsse nicht nur eine „sorgfältige Abwägung“ mit dem Grundrecht der sich äußernden Person auf Meinungsfreiheit, sondern auch mit ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgen. Dem werde aber der Gesetzentwurf „nicht vollumfänglich gerecht“.

Voßhoff kritisiert etwa die erweiterten Befugnisse für die Plattformanbieter bei der Weitergabe von Bestandsdaten von Nutzern ihres Angebots an private Dritte, womit „eine Übermittlung bei sämtlichen Verletzungen absoluter Rechte möglich“ sei. Darunter fallen insbesondere Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, beispielsweise durch Beleidigung oder die Behauptung falscher Tatsachen.

Der Gesetzentwurf sehe dabei aber keine „unabhängige Prüfinstanz vor, so dass der Telemedienanbieter die gespeicherten Bestandsdaten seiner Nutzer bei jeder behaupteten Rechtsverletzung übermitteln müsste“, bemängelt die Datenschützerin. Das stelle einen „unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung“ dar, betont Voßhoff. Die Behördenchefin empfiehlt daher, die vorgesehene Übermittlungsbefugnis um eine „unabhängige Vorabprüfung, „wie zum Beispiel einen Richtervorbehalt, zu ergänzen.

KONTEXT

Was man zu Hasskommentaren wissen sollte

Was ist "Hate Speech"?

Eine feste Definition des Begriffs "Hate Speech" gibt es nicht. Gemeint sind allgemein Meinungsäußerungen, die bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen und verunglimpfen sollen. In der politischen Debatte geht es nur um solche Formen von Hate Speech, die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB). Ein Beispiel ist § 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung). Diese Vorschrift verbietet es, zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe aufzustacheln oder zu Gewalt gegen sie aufzufordern. Außerdem ist danach unter bestimmten Umständen die Leugnung des Holocaust strafbar.

Quelle: Bundesjustizministerium.

Bundesjustizministerium

Wer definiert, welche Äußerungen rechtswidrige "Hate Speech" sind?

Weder das Bundesjustizministerium noch die vom Ministerium eingerichtete Task Force prüfen, ob konkrete Inhalte gegen Gesetze verstoßen und entscheiden daher auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Prüfung führen die in der Task Force vertretenen Unternehmen vielmehr in eigener Verantwortung und in eigener Zuständigkeit durch. Die Unternehmen haben zugesagt, hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt einerseits auf ihre Gemeinschaftsrichtlinien ("Community Standards") hin und andererseits auf Grundlage des deutschen Rechts zu überprüfen, sobald sie ihnen konkrete Inhalte dieser Art gemeldet worden sind.

Welche Themen werden betrachtet?

Thema der Task Force ist ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion ist nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt, sondern umfasst rechtswidrige Aufrufe zu Hass und Gewalt unabhängig von ihren Motiven oder den Personen, gegen die sie sich richten. Fragen im Zusammenhang mit der Löschung konkreter Beiträge können nur die Unternehmen beantworten.

Verstößt die Löschung von Hassbotschaften gegen die Meinungsfreiheit?

In Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz verankert. In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 steht allerdings auch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten - sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang zur Anwendung kommen. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden.

Wie unterscheidet sich das Löschen von rechtswidriger "Hate Speech" von der Strafverfolgung?

Die Strafverfolgung dient dazu, den verantwortlichen Autor zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften werden Anzeigen schnell prüfen und zur Anklage bringen, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ziel des Löschens von rechtswidrigen Beiträgen ist es, für eine angemessene Kommunikationskultur zu sorgen und die vom Hass betroffenen Gruppen und Personen zu schützen. Die beiden Ziele ergänzen sich.

In welchem Verhältnis steht das Vorgehen der Task Force zum normalen Rechtsweg?

Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von strafbaren Inhalten. Die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität im Internet obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

KONTEXT

Wie erkennt man Fake News?

Tipp 1: Absender checken

Der erste Blick sollte immer dem Absender einer Nachricht gelten: Wer steckt hinter einem Posting? Handelt es sich um einen anonymen Autor oder eine seriöse (Nachrichten-) Seite? Was wird sonst auf der Seite gepostet: Wird regelmäßig gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Religionen gehetzt? Hilfreich ist oft auch, das Impressum einer Fanpage anzuklicken. Wenn es keines gibt oder nur die Adresse eines Postfaches angegeben wurde, ist dem meistens nicht zu trauen, schreibt der Verein Mimikama.

Mimikama

Tipp 2: Inhaltlicher Check

Auch der inhaltliche Gegencheck bringt oft interessante Ergebnisse: Bei Google News kann schnell geprüft werden, ob ein Sachverhalt von mehreren Seiten aufgegriffen oder lediglich von einer Stelle vermeldet wurde.

Tipp 3: Bilder-Check

Ebenfalls bei Google können Nutzer checken, ob ein Bild wirklich zu einer bestimmten Geschichte gehört oder aus dem Kontext gerissen wurde: Mit Googles Bilder-Rückwärtssuche kann jeder leicht herausfinden, ob ein Foto eine reale Situation zeigt.

Tipp 4: mimikama-Suchmaschine nutzen

Der österreichische Vereine mimikama checkt seit Jahren Falschmeldungen, die sich im Netz verbreiten - und hat inzwischen eine eigene Suchmaschine. Unter http://hoaxsearch.com/ kann man mit normalen Suchbegriffen nach Falschmeldungen fahnden - natürlich unter der Voraussetzung, dass ein bestimmtes Thema bereits bei mimikama behandelt wurde.

Der österreichische Vereine mimikama

http://hoaxsearch.com/