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    Von der Leyen entfacht Debatte über Mails nach Feierabend

    Berlin (dapd). Mit der Forderung nach klareren Regeln, wann ein Arbeitnehmer für seinen Chef erreichbar sein muss, hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen einen Streit über moderne Arbeitsbedingungen entfacht. Die "Flut von hochmodernen Kommunikationsmitteln" schaffe zwar viel Flexibilität, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag in Berlin. "Aber das kann auch überfordern, indem Menschen die Balance zwischen Erholungszeit und Arbeitszeit nicht mehr finden", sagte sie.

    "Es muss ganz klare Regeln innerhalb eines Betriebes geben, was Handy-Kultur, Mailverkehr angeht", forderte von der Leyen. Ein solcher "psychischer Arbeitsschutz" müsse vom Arbeitgeber gesichert, "aber auch von den Beschäftigten gelebt werden", sagte sie weiter.

    Reserviert reagierten die Arbeitgeber auf den Vorstoß. "Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er vertraglich schuldet", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Umgekehrt solle Leistungsbereitschaft aber nicht zwangsweise eingeschränkt werden. Von Ausnahmefällen abgesehen seien Mitarbeiter ohnehin grundsätzlich nicht verpflichtet, in der Freizeit für Mails, SMS oder Anrufe zur Verfügung zu stehen.

    Das Problem sei vor allem, dass es zum Thema Erreichbarkeit per Mail oder Handy kein einschlägiges Gesetz gebe, sagte der Arbeitsrechtler Hendrik Röger von der Kanzlei White & Case der Nachrichtenagentur dapd. "Das verteilt sich auf verschiedene Gesetze, die oft noch aus einer Zeit ohne Handys und E-Mails stammen." Eine Klagewelle gebe es aber dennoch nicht. "Unsere Erfahrung ist, dass die Unternehmen das Thema selbst schon auf dem Schirm haben und sich um für sie passende interne Regelungen bemühen", sagte der Anwalt.

    Dass Großunternehmen erkennen würden, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssten, begrüßte auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dafür brauche es aber mehr Beratung, Kontrolle "und im Zweifel auch Sanktionen für die Arbeitgeber", sagte sie. "Wohlklingende Appelle der Bundesarbeitsministerin reichen dafür nicht aus." Das Arbeitsschutzgesetz müsse deshalb durch eine "Anti-Stress-Verordnung" ergänzt werden, forderte Buntenbach.

    Seit 1994 seien die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen, und arbeitsbedingte psychische Erkrankungen seien der Hauptgrund für Erwerbsminderung, sagte die Gewerkschafterin. "Dies zeigt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in großen Teilen wie Zitronen ausgequetscht werden."

    Eine eigene gesetzliche Regelung lehnt Jurist Röger dagegen ab. "Für einen Buchhalter gelten da sicher andere Regeln als für einen Topmanager", sagte er. "Unternehmen sind nicht pauschal und die Jobs sind nicht pauschal. Ein Gesetz für alle würde der Sache deshalb nicht gerecht."

    Dabei sei auch nicht gleich jedes Abrufen der Dienst-Mails gleich Arbeitszeit. "Außerdem hat auch jeder Mitarbeiter seine Balance zwischen Smartphone und Freizeit ein Stück weit selbst im Griff."

    dapd

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