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    LBBW-Vorstände müssen sich wegen Bilanzfälschung verantworten

    Stuttgart (dapd). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen sieben amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Anklage wegen gefälschter Bilanzen erhoben. Ihnen werde unrichtige Darstellung oder Beihilfe dazu beziehungsweise Verletzung der Berichtspflicht zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

    Angeklagt seien darüber hinaus zwei Mitarbeiter und zwei Abschlussprüfer. Nach rund drei Jahren ist allerdings der Vorwurf der Untreue vom Tisch, deswegen waren Landeskriminalamt und Polizei 2009 zu einer Razzia in der Landesbank eingerückt.

    Zu den Beschuldigten im aktuellen Verfahren zählen laut Medienberichten unter anderen der LBBW-Vorstandsvize Michael Horn, Finanzmarkt-Vorstand Hans-Joachim Strüder und der ehemalige LBBW-Vorstandschef Siegfried Jaschinski. Bei den angeklagten Wirtschaftsprüfern soll es sich um Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers handeln.

    Den Vorständen wird unter anderem unrichtige Darstellung in den LBBW-Konzernabschlüssen 2005 und 2006 zur Last gelegt. Auch sollen sie den Konzern- und Einzellagebericht der LBBW Ende 2008 geschönt haben. Den Ermittlungen zufolge war die Bank damals aufgrund der Finanzkrise akut in ihrem Bestand gefährdet. Die Vorstände werden beschuldigt, diese dramatische Lage der LBBW verschleiert zu haben.

    Die LBBW war in der Finanzkrise 2009 mit einer Kapitalspritze der Gesellschafter - Land, Stadt Stuttgart und Sparkassen - in Höhe von fünf Milliarden Euro gerettet worden. Im Dezember 2009 rückten die Ermittler an. Sie verdächtigten die Vorstände, der Bank mit US-Hypothekenanleihen einen Millionenschaden verursacht zu haben.

    Jetzt musste die Staatsanwaltschaft zurückrudern: Zwar bestehe gegen die beschuldigten Vorstandsmitglieder der Verdacht, dass sie der LBBW einen Vermögensnachteil zufügten. "Nach den durchgeführten Ermittlungen lässt sich der Nachweis untreuerelevanten Handelns nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung führen", teilte die Behörde aber mit.

    Die Betroffenen kommentierten den Vorgang über ihre Anwälte erleichtert: "Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die seinerzeitigen Vorstände im Zusammenhang mit den Investitionen im Umfeld des US-Immobilienmarktes nicht pflichtwidrig gehandelt haben", teilten sie mit.

    Für die jetzt bestehenden Vorwürfe sehen sie keine Grundlage: "Der Anklagevorwurf stützt sich auf eine Gesetzeslage, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Konzernabschlüsse noch nicht galt." Tatsächlich hätten die Konzernabschlüsse und Lageberichte der LBBW jederzeit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben entsprochen. "Die Betroffenen sind zuversichtlich, dass das Verfahren nicht eröffnet werden wird", hieß es weiter.

    dapd

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