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Kapital oder Rente? - Auszahloption bei privater Altersvorsorge

Eine private Rentenversicherung sorgt im Alter für finanzielle Sicherheit. Foto: Uli Deck

Wer über Jahre hinweg Beiträge für eine private Altersvorsorge zahlt, hat irgendwann die Wahl: am Ende der Sparphase sich das Geld auf einen Schlag auszahlen lassen oder eine monatliche Rente beziehen. Oft fällt die Entscheidung schwer.

Mit der gesetzlichen Rente allein kommt heutzutage - und in Zukunft - kaum noch jemand finanziell über die Runden. Viele wissen das und haben daher eine Lebensversicherung in Form einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen. Normalerweise wird das Geld ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt - bis zum Tod des Versicherten.

Diejenigen, die bei Vertragsabschluss ein Kapitalwahlrecht vereinbart haben, müssen am Ende des Arbeitslebens eine grundsätzliche Entscheidung treffen: sich eine hohe Summe auf einmal aufs Konto überweisen lassen? Oder doch lieber neben der gesetzlichen noch eine private Rente jeden Monat kassieren?

«Das Problem ist, dass niemand weiß, wie lange er lebt», sagt Prof. Martin Weber vom Institut für Investmentbanking an der Universität Mannheim. Wer sich für die Einmalzahlung entscheidet, müsse bedenken, dass irgendwann der Betrag aufgebraucht ist. «Lebt man länger, dann bleibt einem nur noch die Hilfe der Kinder oder des Staates.»

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Die Rente hingegen wird immer so lange gezahlt, wie der Versicherte lebt. «Das bedeutet: Stirbt man früh, so erhält man wenig, lebt man länger, so erhält man mehr», erläutert Weber. Damit sichere die Rente das ab, was heutzutage in der Forschung als «Langlebigkeitsrisiko» bezeichnet wird. «Die lebenslange Rentenzahlung ist auch dann garantiert, wenn die Summe der Auszahlungen die Einzahlung deutlich übersteigt», betont Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Vieles spricht für eine lebenslange monatliche Rente. Es kann aber auch sinnvoll sein, sich das Angesparte in einer Summe auszahlen zu lassen. «Dann haben die Hinterbliebenen noch etwas von dem Geld, falls der Versicherte kurze Zeit nach dem Eintritt ins Rentenalter stirbt», sagt Weber.

Eine Einmalzahlung aus einer privaten Altersvorsorge kann aber auch in anderen Fällen sinnvoll sein. «Zum Beispiel dann, wenn der Versicherte seine Lebenshaltungskosten aus anderen Quellen wie etwa gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Mieten hinreichend abdecken kann und die Einmalzahlung als Geldreserve genutzt wird oder für ausgedehnte Reisen», sagt Weber.

Eine weitere Möglichkeit: «Mit dem Geld aus einer Einmalzahlung können etwa auch Schulden getilgt werden», erklärt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Gerade im Rentenalter sollten Verbraucher schuldenfrei sein, da sie dann oft weniger Geld zur Verfügung haben als während ihres Berufslebens.

Die Entscheidung, ob eine Kapitalauszahlung oder ein Rentenbezug die richtige Lösung ist, ist also von Fall zu Fall unterschiedlich. «Beachtet werden müssen unterschiedliche steuerrechtliche Spielregeln», erläutert Suliak. Das Kapital aus einer privaten Rentenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei. Das gilt für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden: Die gesamte Laufzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen haben und die Beiträge mindestens fünf Jahre gezahlt worden sein. Bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen wird bei der Einmalzahlung auf die Hälfte der Erträge Abgaben erhoben.

Private Altersvorsorge in Form von Riester- und Rürup-Renten werden staatlich gefördert, entweder direkt oder dadurch, dass die Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Im Alter sind die Zahlungen aus diesen Renten steuerpflichtig. Erhoben werden die Abgaben aus dem sogenannten Ertragsteil - das ist die Summe, die über Jahre hinweg als Zinsen auf die angesparte Summe erwirtschaftet wurde. Auf diesen Betrag werden in der Regel 18 Prozent fällig.

Wer eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht vereinbart, sollte darauf achten, bis wann das Kapitalwahlrecht ausgeübt werden kann, rät Suliak: «Diejenigen, die sich für das Kapitalwahlrecht zum Beispiel bis drei Jahre vor Rentenbeginn entscheiden müssen, sind unflexibler als diejenigen, die erst wenige Monate vor Rentenbeginn eine Wahl zu treffen haben.»

Bei einer Einmalzahlung kann der Betrag auch wieder angelegt werden, zum Beispiel auf einem Spar- oder Tagesgeldkonto. Möglich sind auch ein Fonds-Entnahmeplan oder ein Bankauszahlplan. Allerdings: «Fondsentnahmepläne können höhere Renditen ermöglichen, sind aber auch riskanter als Bankauszahlpläne und oft mit höheren Kosten belastet», sagt Oelmann.