Firmen können ihre Mitarbeiter künftig nicht mehr ohne weiteres mit immer neuen befristeten Verträgen beschäftigen.
Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge kann die fortdauernde Befristung von Beschäftigungsverhältnissen trotz eines triftigen Grundes im Einzelfall unwirksam sein. Insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen mit demselben Arbeitgeber deuteten auf einen Missbrauch hin, erklärten die obersten Arbeitrichter am Donnerstag. Die Bundesrichter setzten mit ihrem Spruch eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs um. Die Gewerkschaften zeigten sich zufrieden mit dem Urteil.
Geklagt hatte eine Bianca Kücük, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen mehr als 11 Jahre als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war: Sie hat einen langen Atem. Seit viereinhalb Jahren kämpft sie bereits vor Gericht für ihre Festanstellung - inzwischen trägt sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Namen.
Nachdem die junge Frau elfeinhalb Jahre mit 13 befristeten Arbeitsverträgen als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt, war Schluss: "Ich fand es ungerecht, dass sie einen so lange hinhalten können", sagt die heute 34-Jährige zu ihrer Klage.
Die Justizangestellte mit kleinem Nasenpiercing und schwarzen, zu einem Kamm aufgerichteten Haaren wechselte mit 16 Jahren direkt von der Realschule zu ihrem später Arbeitgeber. Sie absolvierte ihre Lehre beim Amtsgericht und trat dann 1996 eine Stelle im dortigen Geschäftsstellenbereich an. Trotz der langen Zeit wurde sie nie unbefristet angestellt. 2007 - drei Wochen vor Weihnachten - kam der Rauswurf. "Das war ein Schock für mich", gesteht Kücük. "Mein Mann und ich hatten uns erst kurz zuvor eine Eigentumswohnung gekauft."
Während sie in all der Zeit ihre schwangeren Kolleginnen vertrat, stellte sie ihren eigenen Kinderwunsch zurück. Obwohl mit der Neuverhandlung ihres Falls vor dem Kölner Landesarbeitsgericht jetzt ein Sieg zum Greifen nahe scheint, ist das Thema Familiennachwuchs für sie dennoch vom Tisch. Kücük - die ihren nächsten, bis Mai 2014 befristeten Vertrag beim Bundesamt für Güterverkehr unterzeichnet hat - wünscht sich nur noch eins: endlich einen Festvertrag und Sicherheit.
Landesarbeitsgericht muss erneut über Klage verhandeln
In derartigen Fällen, in denen die Befristungen fast die gesamte Erwerbsbiografie umfasse, lege einen Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Das Landesarbeitsgericht Köln muss daher nun erneut über die Klage der 34 Jahre alten Bianca Kücük auf Festanstellung verhandeln.
Das Erfurter Urteil hat nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern Breitenwirkung. Arbeitnehmer könnten jetzt nicht mehr uferlos mit der Begründung eines Vertretungsbedarfs befristet beschäftigt werden, sagte die DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng der Nachrichtenagentur dpa. "Auch wenn noch keine genauen Grenzen abgesteckt wurden, ab wann es sich um einen Missbrauch handelt, ist der Richterspruch ein Schritt in die richtige Richtung."
Aus Sicht der Arbeitgeber wirkt sich das Urteil vor allem auf den öffentlichen Dienst aus. "In der Privatwirtschaft sind wiederholte Befristungen für denselben Arbeitnehmer aufgrund von Vertretungsbedarf unüblich", erklärte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am Donnerstag. Er verwies darauf, dass deutlich mehr als die Hälfte aller befristet Beschäftigten in Deutschland unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden.
dpa


