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    Google übersteht US-Kartellverfahren weitgehend unbeschadet

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    Washington (dapd). Erleichterung beim Internetriesen Google: Die US-Wettbewerbshüter haben das Verfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber eingestellt. Es hätten sich keine schwerwiegenden Anhaltspunkte für eine Klage gegen den kalifornischen Konzern ergeben, teilte die Kartellbehörde FTC am Donnerstag in Washington mit. Sie war gut anderthalb Jahre lang Beschwerden nachgegangen, wonach Google (NasdaqGS: GOOG - Nachrichten) bei seinen Suchergebnissen die Konkurrenz benachteilige. Die "New York Times" wertete die Entscheidung als "großen Sieg" für das US-Unternehmen.

    Allerdings musste sich der Internet-Konzern zu Zugeständnissen verpflichten. So muss Google seinen Konkurrenten gegen Gebühr Zugang zu wichtigen Patenten der Tochter Motorola für Smartphones und Tablet-Computer gewähren. Abverlangt werden auch mehr Freiheiten für Werbetreibende, die Kampagnen nun mit anderen Webseitenbetreibern koordinieren können.

    Die Kartellbehörde verteidigte ihre Entscheidung, auch wenn Google sich "aggressiv" gegenüber der Konkurrenz verhalten habe. "Die Aufgabe der FTC ist es, den Wettbewerb zu schützen und nicht einzelne Wettbewerber", erklärte die externe Beraterin Beth Wilkinson. Auch der Leiter der Rechtsabteilung von Google, David Drummond, begrüßte den FTC-Beschluss im Firmenblog: "Das Fazit ist klar: Googles Dienste sind gut für den Nutzer und gut für den Wettbewerb."

    Konkurrenten kritisieren Entscheidung

    Konkurrenten wie Microsoft (NasdaqGS: MSFT - Nachrichten) , die das Verfahren angestoßen hatten, reagierten dagegen enttäuscht. Die Entscheidung der Kartellbehörde sei "schwach, und offen gesagt, ungewöhnlich", schrieb Microsoft-Rechtsberater Dave Heiner im Firmenblog.

    Auch US-Verbraucherschützer kritisierten die Einstellung des Verfahrens, für das die Wettbewerbshüter neun Millionen Seiten gesichtet hatten. "Sie haben es versäumt, ihre Befugnis für eine Verbesserung des Marktes zu nutzen", bemerkte der Vorsitzende des Amerikanischen Verbraucherinstituts, Steve Pociask.

    Ähnliches Verfahren in Brüssel läuft noch

    Vor der EU-Kommission läuft derzeit noch ein ähnliches Verfahren gegen Google. Die Brüsseler Behörde wirft dem Konzern "Missbrauch von Marktmacht" vor und mahnt deshalb eine Änderung seiner Geschäftspraktiken an. Auch hier geht es um eine Benachteiligung der Konkurrenz bei der Anzeige von Suchergebnissen, außerdem nutzen die Kalifornier nach Ansicht der Kommission die Inhalte anderer Suchanbieter ungefragt für eigene Zwecke.

    Die Google-Aktie legte nach der FTC-Entscheidung am Donnerstag um 42 US-Cent zu und schloss bei 723,67 Dollar. Die Microsoft-Aktie verlor hingegen 37 Cent beziehungsweise 1,3 Prozent und notierte bei Handelsschluss bei 27,25 Dollar.

    (Mitteilung der FTC: http://url.dapd.de/W4xqUC Firmenblog Google: von Google: http://url.dapd.de/bjM1a3 )

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