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    Geschlossener Fonds

    Als geschlossener Fonds wird ein Investmentvehikel bezeichnet, in das im Unterschied zu einem normalen Investmentfonds nur während einer bestimmten Platzierungsperiode bei der Auflegung investiert werden kann. Geschlossene Fonds sind in der Rechtsform eines Unternehmens (häufig Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH & Co. KG) organisiert. Der Käufer eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird deshalb zum Mitunternehmer. In der Regel wird der Anteilskäufer zum Kommanditisten. Als solcher ist er an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft beteiligt, hat aber keine Mitspracherechte in der Geschäftsführung.

    Bei der Platzierung eines geschlossenen Fonds wird ein bestimmtes Fondsvolumen vorgegeben, das für einen bestimmten Investitionszweck vorgesehen ist. Nachdem dieses Volumen erreicht ist, wird der Fonds geschlossen und es können keine weiteren Fondsanteile mehr gezeichnet werden. Geschlossene Fonds werden häufig zur Finanzierung von Schiffen und Immobilienprojekten aufgelegt.

    Anteile an geschlossenen Fonds können, anders als Anteile an einem offenen Investmentfonds, während der Laufzeit nicht zurückgegeben werden. Allerdings hat sich für Anteile an geschlossenen Fonds ein sogenannter Zweitmarkt entwickelt, über den die Anteile unter Umständen verkauft werden können. Wegen des geringen Volumens werden aber häufig keine marktgerechten Preise bei Verkäufen über einen Zweitmarkt erzielt.