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    Gericht gibt Ford und Mitec im Schadenersatzprozess Bedenkzeit

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    Meiningen (dapd). Der Schadenersatzprozess des Eisenacher Automobilzulieferers Mitec gegen den US-Autokonzern Ford ist am Donnerstag mit der Befragung von ehemaligen Mitarbeitern beider Unternehmen fortgesetzt worden. Im Mittelpunkt der Verhandlung am Landgericht Meiningen stand die Frage nach der Laufzeit des Vertrags zwischen Mitec und Ford (NYSE: F - Nachrichten) über die Lieferung von Ausgleichsgetrieben.

    Mitec wirft Ford vor, im März 2007 den langfristigen Liefervertrag über jährlich 450.000 Masseausgleichsgetriebe vorfristig aufgekündigt zu haben. Außerdem habe Ford die von Mitec entwickelten Getriebe nachbauen lassen. Mitec beziffert den Schaden auf 20 Millionen Euro. Ford bestreitet dies.

    Vor Gericht sagte die frühere Ford-Einkaufsmanagerin, Raiko Webster, dass sie bei einem Treffen zwischen Vertretern beider Unternehmen 2005 erklärt habe, dass der Vertrag Ende 2006 ende. Dagegen sagten der frühere Geschäftsführer der Mitec Engine GmbH, Jörg Steins, und der Vertriebs- und Projektleiter Andreas Nikisch aus, der 2001 geschlossene und 2002 in Kraft getretene Kontrakt habe eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren gehabt und demzufolge bis mindestens Ende 2007 gegolten. Diese Aussage wurde auch vom früheren zentralen Einkaufsleiter von Ford, Robert Botterfield gestützt, nach dessen Erinnerung auch das Jahr 2007 noch Teil der Vertragslaufzeit gewesen sei.

    Beide Parteien haben nun bis 30. März Zeit, zur bisherigen Beweisaufnahme Stellung zu nehmen. Erst dann will das Gericht über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.

    dapd

     

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