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    Gema verklagt Youtube für Hinweis auf gesperrte Videos

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    Düsseldorf (dapd). Im Streit über die finanzielle Beteiligung von Künstlern an den auf dem Webportal Youtube angesehenen Videos verklagt die Verwertungsgesellschaft Gema einem Medienbericht zufolge nun die Google (NasdaqGS: GOOG - Nachrichten) -Tochter. Mit der beim Landgericht München eingereichten Unterlassungsklage wolle die Gema Youtube bei gesperrten Musikvideos den Hinweis "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat" untersagen lassen, berichtet das Magazin "Wirtschaftswoche".

    Bereits zuvor habe die Gesellschaft, die die Urheberrechte von Musikern in Deutschland verwaltet, das Videoportal deswegen abgemahnt, hieß es weiter. Der Text sei reine Stimmungsmache, weil Youtube mehr Videos als verlangt sperre, sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. "Das Verfahren verlängert nur die Lösungsfindung", kritisierte dagegen eine YouTube-Sprecherin.

    Zuletzt hatte Heker noch angekündigt, im Urheberrechtsstreit eine Einigung erzielen zu wollen. Die Gema verlangt je Musikvideoabruf 0,375 Cent. In dem Streit geht es um 1.000 Lieder und einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. Youtube wehrt sich allerdings gegen die Forderung einer Mindestvergütung pro Klick. "Wir wollen eine prozentuale Summe, sonst müssten wir alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannen", sagte die Sprecherin.

    dapd

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