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Gekündigt – wegen verweigerter Mittagspause

Zehn Jahre hatte Sharon Smiley als Rezeptionistin für eine Chicagoer Immobilien-Gesellschaft gearbeitet - bis ihr Arbeitgeber die Zusammenarbeit eines Tages überraschend beendete. Der Grund: Smiley hatte in ihrer Mittagspause gearbeitet. Gegen die Kündigung konnte die 48-Jährige nichts tun. Nach einem zweijährigen Kampf hat ein Berufungsgericht in Illinois nun jedoch immerhin entschieden, dass der Frau Arbeitslosengeld zustehe.

Es geschah im Januar 2010: Es war Zeit für die Mittagspause, doch Sharon Smiley, Empfangsdame bei der Firma Equity Lifestyle Properties Inc., hatte keinen Hunger. Die 48-Jährige blieb an ihrem Schreibtisch, sie wollte sich um ein dringliches Projekt kümmern, wie der Sender "ABC News" auf seinem Online-Portal berichtet.

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Als ihr neuer Manager sie aufforderte, zum Mittagessen zu gehen, verweigerte Smiley dies. Der Manager sah, wie Smiley weiter arbeitete, und schaltete den Personalchef der Firma ein. Dieser erklärte der verdutzten Mitarbeiterin, dass ihr Verhalten ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht des Bundesstaates Illinois sei. Für eine Rezeptionistin, deren Arbeitsplatz sich direkt am Eingang des Büros befinde, sei die Einhaltung dieses Gesetzes umso wichtiger.

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Laut Martin Malin, Professor des Illinois Institute of Technology, haftet in Illinois ein Arbeitgeber, wenn er wissentlich zulässt, dass ein Mitarbeiter während der Mittagspause arbeitet."Das Gesetz ist ziemlich klar formuliert, in der Anwendung allerdings üblicherweise ziemlich schwammig", räumte Malin gegenüber der "Chicago Tribune" ein.

Das Unternehmen feuerte Smiley schließlich - mit der Begründung, dass sie sich geweigert hatte, eine Mittagspause einzulegen. Dass sie sich dieses "Vergehen" während ihrer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit zum ersten Mal geleistet hatte, spielte für ihre Vorgesetzten offenbar keine Rolle. "Es war der Horror", wird Smiley von der Zeitung "Chicago Tribune" zitiert.

Vorsicht, Kündigung: Was man sich am Arbeitsplatz nicht erlauben darf

Doch es blieb nicht allein bei der Kündigung. Auch die Zahlung von Arbeitslosengeld wurde Smiley verweigert - schließlich wurde sie aufgrund eines „persönlichen Fehlverhaltens während ihrer Arbeitszeit" entlassen. Damit sei ihr Anspruch auf das Geld erloschen, so die Argumentation ihres ehemaligen Arbeitgebers.

Vergeblich versuchte die verzweifelte Frau, Anwälte einzuschalten - die winkten nur ab. Sie hielten den Fall für aussichtslos. Doch Smiley wollte nicht aufgeben. Sie fasste schließlich den Entschluss, den juristischen Kampf ganz allein aufzunehmen.

Nach drei Niederlagen vor dem Arbeitsprüfungsausschuss zog sie vor ein Berufungsgericht in Illinois. Nach kräftezehrenden zwei Jahren, in denen Smiley zeitweise nicht genug Geld hatte, um ihrer Tochter und sich Essen zu kaufen, entschied ein Richter schließlich, dass Smiley wenigstens Arbeitslosengeld erhalten sollte. "Viele Leute gratulierten mir, umarmten mich und klatschten", schildert Smiley die Reaktionen auf ihren späten Sieg.

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Nach dem Triumph vor Gericht ließ auch ein neuer Job nicht lange auf sich warten: Smiley arbeitet mittlerweile wieder als Rezeptionistin in einem anderen Unternehmen. In ihrem neuen Job herrsche eine liberalere Politik, was das Mittagessen angeht. "Man sagte mir, ich könnte währenddessen an meinem Schreibtisch sitzen, an meinem Computer arbeiten oder Zeitschriften durchblättern. Und es gibt sogar zwei Fernseher", so Smiley.

Triumphaler Anruf bei Anwälten

Bild: thinkstock
Bild: thinkstock

Nach ihrem erfolgreichen Kampf rief sie übrigens nicht etwa ihren ehemaligen Arbeitgeber an. Es waren die Anwälte, die ihren Fall abgelehnt hatten, die sie voller Triumph kontaktierte. "Ich sagte: Hier spricht Sharon Smiley, ich wollte einfach nur anrufen um Sie wissen zu lassen, dass ich meinen Fall gewonnen habe - ganz allein", sagte sie der "Chicago Tribune". "Wie in mehreren Bundesstaaten, gilt auch in Illinois ein Gesetz, dass den Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine Mittagspause zu gewähren. Das heißt allerdings nicht, dass man dadurch verpflichtet ist, jemanden zu feuern, weil er auf seine Pause verzichtet", wird Michael LeRoy, Jura-Professor an der University of Illinois, von der "Chicago Tribune" zitiert.

Die Realität sehe jedoch so aus, dass Arbeitgeber in Illinois einen Arbeitsvertrag aus „einem guten Grund, einem schlechten Grund oder aber ohne jeglichen Grund" auflösen können, so der Jurist.