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    EU-Urteil: Ryanair muss Hotelkosten nach Vulkanausbruch zahlen

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    Luxemburg (dapd). Im Streit um die Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei Flugausfällen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Passagieren gestärkt: Der Billigflieger Ryanair weigerte sich nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April (Paris: FR0004037125 - Nachrichten) 2010, einem eine Woche lang festsitzenden Fluggast ein Hotel und Verpflegung zu bezahlen. Doch gerade bei "außergewöhnlichen Umständen" wie dem Vulkanausbruch gebe es für die Betreuungspflicht der Fluglinien "keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung", urteilten die EuGH-Richter am Donnerstag und gaben der Klägerin Recht.

    Allerdings dürfen die Kosten, die geschädigte Fluggäste geltend machen, den "notwendigen und angemessenen Rahmen" nicht überschreiten, urteilte der EuGH. Im konkreten Fall ging es um Rechnungen von 1.130 Euro.

    Nach dem Vulkanausbruch vor knapp drei Jahren saßen Millionen Fluggäste tagelang fest. Ryanair gab an, 26,1 Millionen Euro an Entschädigung gezahlt zu haben. Viele Ansprüche waren aber als "exzessiv" abgelehnt worden.

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