Die EU-Kommission wird anders als ursprünglich vorgesehen im kommenden Jahr nicht verkleinert. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen am Mittwoch in Brüssel, dass vorerst jedes der augenblicklich 27 Mitgliedsländer weiterhin einen Kommissar in die EU-Behörde entsenden darf. Sie setzten damit eine politische Einigung vom Dezember 2008 in geltendes Recht um.
Damals hatten die Staats- und Regierungschefs Irland nach dem Scheitern einer Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag vom Juni 2008 versprochen, dass die in dem Vertrag eigentlich im November (Xetra: A0Z24E - Nachrichten) 2014 fällige Verkleinerung der Kommission nicht kommen werde. Sie hatten Irland auch feierlich versichert, der Lissabon-Vertrag betreffe weder die irische Steuerpolitik noch die Neutralität oder das Verbot von Abtreibungen. Dies erleichterte den Iren (Mailand: IRE.MI - Nachrichten) in einem zweiten Referendum vom Oktober 2009 die Zustimmung.
Der Lissabon-Vertrag sieht vor, dass die Zahl der Kommissare von November 2014 an nur zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten betragen sollte - "sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt". Dies geschah jetzt.
Nach dem Beitritt Kroatiens vom 1. Juli wird die EU-Kommission aus 28 Kommissarinnen und Kommissaren bestehen. EU-Diplomaten sagten in Brüssel, mit dem Beschluss, an dieser Zahl nicht zu rütteln, werde ein Versprechen eingehalten.
Die Staats- und Regierungschefs vereinbarten allerdings, dass dieser Beschluss zeitlich nicht unbegrenzt gilt. Sobald die EU 30 Mitglieder zählt oder spätestens 2019 soll das im Lissabon-Vertrag vorgesehene Verfahren - Zahl der Kommissare nicht höher als zwei Drittel der Mitgliedsländer - endgültig gelten.
Schon für den künftigen kroatischen EU-Kommissar für Verbraucherschutz, Neven Mimica, konnte eine Aufgabe nur gefunden werden, indem das Ressort Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission aufgespalten wurde.

