Karlsruhe (dapd). Anleger der englischen Lebensversicherung Clerical Medical können auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in fünf Grundsatzurteilen Schadenersatzansprüche der Geschädigten bejaht. Darüber hinaus sei die Versicherung verpflichtet, die versprochenen Auszahlungen zu leisten.
Die Anleger hatten 2001 und 2002 mit dem Versprechen auf acht Prozent Rendite oft Hunderttausende von Euro in die Versicherung "Wealthmaster Nobel" investiert. Das Geld wurde in der Regel als Darlehen aufgenommen und in einem Pool (NasdaqGS: POOL - Nachrichten) angelegt. Es sollte so viel Rendite bringen, dass pro Quartal Auszahlungen erfolgen sollten und am Ende der Laufzeit der Kredit zurückgezahlt werden konnte. Aus den Zinsen sollten im Alter noch zusätzliche Gelder an die Anleger fließen. Die Prognosen bestätigten sich nicht. Als die vereinbarten Auszahlungen nicht mehr vom Kapitalwert gedeckt waren, wurde der investierte Betrag abgeschmolzen.
Der IV. Zivilsenat entschied jetzt, dass die Vertragsunterlagen keine Einschränkungen enthielten. Die Lebensversicherung sei in erster Linie ein Anlagegeschäft gewesen. Deshalb sei das Unternehmen auch verpflichtet gewesen, vollständig zu informieren. Erklärungen der Vermittler müsse sich das Unternehmen zurechnen lassen, da sie diesen den Vertrieb in Deutschland mit den damit verbundenen Aufgaben überlassen habe.
Es seien bei Vertragsabschluss auch Aufklärungspflichten verletzt worden. Denn es sei ein zu positives Bild von den Renditeerwartungen gezeichnet worden. Statt der vorausgesagten 8,5 Prozent habe das Unternehmen selbst nur eine Rendite von 6 Prozent für realistisch gehalten. Das sei in den Musterberechnungen nicht ausreichend deutlich geworden.
Schließlich hätten Informationen darüber gefehlt, dass aus dem eingezahlten Kapital auch Reserven gebildet und Garantieansprüche anderer Anleger bedient werden können.
Allerdings erhalten die Anleger nach dem BGH-Urteil nicht sofort Geld. Die fünf Fälle wurden noch einmal zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Die Oberlandesgerichte (OLG) Stuttgart und Karlsruhe müssen nun die Höhe des Schadenersatzes ermitteln. Außerdem muss das OLG Stuttgart noch einem Beweisantrag von Clerical Medical nachgehen. Die Versicherung hatte behauptet, dass den Beteiligten bei Vertragsabschluss bewusst gewesen sei, dass die versprochenen Auszahlungen nicht garantiert, sondern von der Wertentwicklung der Anlage abhingen.
Das Urteil des BGH-Versicherungssenats hat Pilotfunktion. Denn insgesamt sind in Deutschland mehr als 1000 Verfahren anhängig. Allein beim BGH in Karlsruhe liegen weitere 40 Verfahren.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IV ZR 122/11, IV ZR 271/10 u.a.)
dapd

