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    DGAP-Adhoc: Stellungnahme gem. § 27 WpÜG

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    FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot

    22.08.2012 12:00

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG (Xetra: 549416 - Nachrichten) . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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    Vorstand und Aufsichtsrat der FORTEC Elektronik AG haben heute jeweils einstimmig und ohne Enthaltungen eine gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 09. August 2012 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der TRM Beteiligungsgesellschaft mbH beschlossen.

    Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der FORTEC Elektronik (Xetra: 577410 - Nachrichten) AG, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, da sie den Kaufpreis für nicht angemessen halten.

    Die vollständige Stellungnahme wird im Laufe des Tages auf der Website der Gesellschaft www.fortec.ag unter Ad-hoc/ News veröffentlicht.

    FORTEC Elektronik AG Der Vorstand

    22.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


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    Sprache: Deutsch Unternehmen: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Lechwiesenstrasse 9 86899 Landsberg/Lech Deutschland Telefon: +49 (0)8191 91 172-0 Fax: +49 (0)8191 91 172-22 E-Mail: aktie@fortecag.de Internet: www.fortecag.de ISIN: DE0005774103 WKN: 577410 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart der Mitteilung DGAP News-Service
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