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    DGAP-Adhoc: Absicht einer Konzernverschmelzung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft - umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out

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    E1S.DE31,420,82

    Mannheimer AG Holding / Schlagwort(e): Squeeze-Out

    17.07.2012 09:12

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG (Xetra: 549416 - Nachrichten) . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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    Absicht einer Konzernverschmelzung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft und eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding im Zusammenhang mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out).

    Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, ('deutsche internet versicherung ag'), ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes, hat der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, ('Gesellschaft') mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der deutsche internet versicherung ag als übernehmender Gesellschaft eintreten zu wollen. Die deutsche internet versicherung ag ist derzeit mit ca. 91,68 % im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Der Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung der deutsche internet versicherung ag die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre ('Minderheitsaktionäre') der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a AktG erfolgen soll.

    Nach dem Umwandlungsgesetz kann im Zusammenhang mit einer sog. Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der deutsche internet versicherung ag - mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören ('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.

    Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, mit der deutsche internet versicherung ag Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, in dessen Zusammenhang ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

    Mannheim, den 17. Juli 2012

    Der Vorstand

    17.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


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    Sprache: Deutsch Unternehmen: Mannheimer AG Holding Augustaanlage 66 68165 Mannheim Deutschland Telefon: +49 (0)621 4 57-43 59 Fax: +49 (0)621 4 57-40 60 E-Mail: pir@mannheimer.de Internet: http://www.mannheimer.de ISIN: DE0008428004 WKN: 842800 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart der Mitteilung DGAP News-Service
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