Stein des Anstoßes sind die Umsetzungsbestimmungen der Richtlinie von Managern alternativer Investmentfonds (AIFM), die bis Mitte September auf EU-Ebene verabschiedet werden sollen. Darin will EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier die Auslagerung des Portfolio- zusammen mit dem Risikomanagement an andere Orte als das Sitzland des Produkts nicht mehr erlauben. „Wir sind extrem beunruhigt, dass die bevorstehenden Level-2-Umsetzungsmaßnahmen für die AIFM-Richtlinie den Binnenmarkt aushöhlen“, heißt es in dem Brandbrief, der FundResearch vorliegt. Die Chefs der 21 Fondsgesellschaften, die sich an den Kommissar wenden, glauben nicht, dass ein solches Ergebnis von den Politikern beabsichtigt gewesen war. Zudem fürchten sie negative Konsequenzen der Investoren, wenn es zu diesem Ergebnis kommen sollte. „Es würde nicht nur den Binnenmarkt gefährden, es wäre auch schädlich für die bestehenden funktionierenden Praktiken des Investment Managements in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten“, fürchten die Bosse.Portfolio Management sei ein vielschichtiges Business, in dem Entscheidungen berücksichtigt werden müssten, wie Investmentstrategien am besten umgesetzt, erhalten, durchgeführt und überwacht werden, was weit über reines „stock-picking“ hinaus gehe. „Wir sind überzeugt davon, dass die Auslagerung einzelner oder mehrerer Aufgaben im Portfolio- oder Risikomanagement nicht die grundsätzliche Verantwortung oder die Aufsicht für das Produkt beim Fondsmanagement ablöst“, heißt es in dem Schreiben. Das Portfolio- und Risikomanagement vor Ort verbessere vielmehr die Performance der Produkte und die übergeordnete Produktüberwachung und damit den Schutz der Investoren.Die Chefs der Fondsgesellschaften zeigen Verständnis für die Befürchtungen Barniers, dass irgendwann auch bei den alternativen Produkten Briefkastenfirmen entstehen könnten, wenn immer mehr Aufgaben ausgelagert würden. „Wir halten es für essentiell zu verstehen, dass die Definition des AIF-Managements, als die Bereitstellung zumindest des Portfolio- und Risikomanagements, ausdrücklich im Text der Level-1-AIFM-Richtlinie enthalten ist, um zu verdeutlichen, dass andere Dienstleister – insbesondere Administratoren - nicht AIFM-berechtigt sind.“ Sinn dieser Regelung sei es gewesen, den Managern die endgültige Verantwortung zu überlassen, die Funktionen des Investment- und Risikomanagements ausführen und übertragen zu können. „Wir empfehlen für die AIFM ein Betriebsmodell, das die Verantwortlichkeit und Aufsicht für jegliche Art (München: A0DKUE - Nachrichten) delegierter Aktivitäten behält“, so die Manager. Die AIFM-Regulierungsbehörde müsse sicherstellen, dass das Betriebsmodell diese Aufforderung effektiv erfülle.(PD)
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