WAS IHRE FREUNDE LESEN

    Air Berlin klagt gegen Flughafenbetreiber auf Schadenersatz

    AKTUELLER KURS

    SymbolKursVeränderung
    AB1.DE2,020,03
    MAGOF113,500,00

    Berlin (dapd-lbg). Gütliche Einigung gescheitert: Wegen der verspäteten Eröffnung des Hauptstadtflughafens verklagt Air Berlin (Xetra: AB1000 - Nachrichten) dessen Betreibergesellschaft auf Schadenersatz. Das teilte die Fluggesellschaft am Dienstag in Berlin mit. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bestritt dagegen den grundsätzlichen Anspruch von Air Berlin auf Schadenersatz. Sie hat gleichwohl bereits Risikovorsorge in dreistelliger Millionenhöhe getroffen.

    Air Berlin erklärte, mit der beim Landgericht Potsdam eingereichten Klage solle der Anspruch auf Schadenersatz gerichtlich festgestellt werden. Die FBB hatte den Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 nicht eingehalten und dann mehrfach verschoben. Nun soll der Flughafen Willy Brandt am 27. Oktober 2013 in Betrieb gehen.

    Mehdorn: Schon jetzt Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe

    Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn begründete die Klageerhebung damit, dass es in den vergangenen Monaten "in vielen intensiven Gesprächen nicht gelungen" sei, "zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung" der Schadenersatzfrage zu kommen. Das Management sei verpflichtet, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, und habe sich daher zu der Klage entschlossen. Eine Summe könne noch nicht genannt werden, da sie unter anderem vom Verlauf des Betriebes am Flughafen Tegel, "insbesondere während des Winters", abhänge. Es seien aber bereits "geschätzte Mehrkosten und sonstige Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden".

    FBB-Geschäftsführer Rainer Schwarz bestritt den Anspruch auf Schadenersatz mit der Begründung, mit der Airline sei "vertraglich kein fixer Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart" worden. Man (Other OTC: MAGOF.PK - Nachrichten) habe mit der Klage gerechnet, erklärte er. Die Gespräche mit der Fluggesellschaft hätten gezeigt, dass "wir in der Schadenersatzfrage weit auseinanderliegen". Man könne nur zahlen, "wenn dies rechtlich zwingend geboten ist", sagte Schwarz, der sich ebenfalls auf die Verpflichtung gegenüber den Gesellschaftern berief. Die FBB setze alles daran, den derzeitigen Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zur Verbesserung der dortigen Betriebsabläufe "nehmen wir jetzt noch einmal knapp zwei Millionen Euro in die Hand".

    Sollte die FBB um Schadenersatz nicht herumkommen, könnte es trotzdem glimpflich für die endgültige Kalkulation der Verschiebungskosten ausgehen: Bereits im September hatte sie bei Bekanntgabe der möglichen Mehrkosten erklärt, sie habe für "verschiebungsbedingten Bedarf/Belastungen aus dem operativen Geschäft" 230 Millionen Euro und als "Risikovorsorge für sonstige Mehrkosten und Mindereinnahmen" 322 Millionen Euro zurückgelegt.

    Die Lufthansa erklärte, es gebe noch keine Entscheidung, ob sie ebenfalls vor Gericht ziehe. Sie ermittle weiterhin, in welcher Höhe durch die Verschiebung der Flughafeneröffnung Schäden entstanden sind, sagte ihr Sprecher Wolfgang Weber. Erst dann werde die Frage erwogen, ob man sie geltend mache. Zurzeit liefen noch Gespräche. Ob all dies in eine Klage münde, "dazu gibt es noch keine Entscheidung".

    dapd

    Meistgelesene Artikel

    • Der große Test: Auslandsreise-Krankenversicherungen
      Der große Test: Auslandsreise-Krankenversicherungen

      Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Wenn man ausgerechnet am Urlaubsort in fernen Ländern krank wird oder bei einem Unfall zu Schaden kommt, ist es besonders wichtig, gut versichert zu sein. Finanztest hat passend zum Beginn der Ferienzeit 40 … Continue reading →

    • Neun Tipps zum Steuersparen
      Neun Tipps zum Steuersparen Klüger kaufen - Do., 23. Mai 2013 15:45 MESZ
      Neun Tipps zum Steuersparen

      Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder dürfen – die Experten von Finanztest raten dazu, in jedem Fall eine Erklärung zu machen. Denn für die meisten gibt es Geld zurück. Sollte sich wider Erwarten eine Nachzahlung ergeben, kann eine freiwillige … Continue reading →

    • Schnäppchen verleiten einen schnell dazu, mehr zu kaufen, als man eigentlich benötigt. (Bild: thinkstock)
      Versteckte Fallen beim Einkauf Kühn empfiehlt - Do., 23. Mai 2013 17:53 MESZ
      Schnäppchen verleiten einen schnell dazu, mehr zu kaufen, als man eigentlich benötigt. (Bild: thinkstock)

      Die meisten von uns denken, sie machen beim Einkaufen oft echte Schnäppchen. Aber einige der so populären „Spartipps“ könnten Sie auf lange Sicht viel kosten. Hier sind fünf versteckte Kostenfallen beim Einkauf - und Wege, wie Sie sie umgehen.

    • Hamburg (ots) - Im Jahr 2009 agierte die mk-group ("Care-Energy") als reiner Contractor und Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe. In dieser Funktion war "Care-Energy" Letztverbraucher und galt als produzierendes Gewerbe. In 2010 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz über ...

    • Leipzig (ots) - Im spektakulären Goldschatz-Fall des Rechtsanwalts Gregor Gysi verklagt jetzt der Linksfraktionschef Gysi seinen Anwaltskollegen und FDP-Präsiden Wolfgang Kubicki. Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) hat Kubicki eine Aufforderung von Gysis Rechtsbeiständen zur Abgabe einer …

     

    Aktuelle Nachrichten