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    Abgeordnete rügen Amazon für Umgang mit Leiharbeitern

    Die Parteien im Bundestag haben nach einer ARD-Reportage über die Arbeitsbedingungen ausländischer Leiharbeiter bei Amazon am Mittwoch Kritik scharfe an dem US-Online-Kaufhaus geübt. Der Fernsehbeitrag habe "unglaubliche Vorgänge" bei Amazon offenbart, sagte SPD-Sozialpolitikerin Anette Kramme. Es habe sich um "Menschenschinderei" gehandelt. Teils seien Leiharbeiter schlechter bezahlt worden als zugesagt, teils hätten sie andere Vertragspartner gehabt als vorgesehen. Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon wegen Preisklauseln für externe Verkäufer.

    CDU-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling sagte, er sei "überrascht und geschockt" gewesen, nahm aber Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gegen Kritik der SPD in Schutz. Ohne die von der Arbeitsministerin vorangetriebene Aufklärungsarbeit "wären wir nicht weiter", sagte Schiewerling.

    In der vergangenen Woche hatte eine ARD-Fernsehreportage über die Arbeits- und Lebensbedingungen von Leiharbeitern am Amazon-Standort im hessischen Bad Hersfeld für Kritik gesorgt. Die Saisonarbeiter sollen dem Bericht zufolge von privaten Sicherheitsdiensten schikaniert worden sein. Amazon kündigte der Sicherheitsfirma inzwischen.

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte mit, bei einer Sonderprüfung bei der Firma Trenkwalder seien "Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgestellt" worden. Die BA werde nun über Konsequenzen entscheiden.

    Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, startete die Behörde eine Überprüfung der Klauseln von Amazon für Drittanbieter, die über die Online-Plattform Produkte verkaufen. Unterdessen kritisierten die Parteien im Bundestag Amazon für den Umgang mit Leiharbeitern.

    Das Bundeskartellamt teilte mit Blick auf die Ermittlungen gegen Amazon wegen der Preisklauseln mit, Amazon untersage Händlern, Produkte, die sie auf Amazon anbieten, auf anderen Plattformen im Internet günstiger zu verkaufen. Dies gelte etwa, wenn Produkte neben Amazon auch über das Online-Auktionshaus Ebay oder die eigenen Internetseiten der Verkäufer angeboten würden.

    Mit dieser sogenannten "Preisparitätsklausel" könne Amazon "gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Deswegen starte die Wettbewerbsbehörde nun eine Internetbefragung von 2400 Händlern, die über Amazon ihre Produkte anböten. Ein Verstoß durch Amazon gegen das Kartellverbot könne vor allem dann vorliegen, wenn durch die Klausel die freie Preissetzung der Händler behindert und dadurch Wettbewerb zwischen den verschiedenen Online-Marktplätzen beschränkt werde. "Hierfür spricht einiges", erklärte Mundt.

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