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Steuertipps für Mieter

Steuertipps für Mieter. (Bild: thinkstock)
Steuertipps für Mieter. (Bild: thinkstock)

Mieter, die es schlau anstellen, können sich mit der Steuererklärung viele hundert Euro zurückholen. Nebenkosten zur Miete können ebenso geltend gemacht werden wie der Lohn für Haushaltshilfen. Finanztest erklärt, wie Sie sich eine kräftige Rückzahlung vom Finanzamt sichern.

Kosten, die rund um eine Mietwohnung zusätzlich zur Kaltmiete anfallen, sind bei den meisten ein relativ großer monatlicher Posten in der Haushaltskasse. Doch viele hundert Euro lassen sich mit der Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen, wie Finanztest in der aktuellen Ausgabe berichtet. Besonders, wer im vergangenen Jahr Geld für Handwerker und Haushaltshilfen ausgegeben habe, bekomme viel zurück, erklären die Experten. Zudem lohne es sich jedes Jahr bestimmte Posten aus den Nebenkosten anzugeben.

Die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter oder Verwalter ist in einzelne Positionen aufgeschlüsselt. Die Folgenden zählen im Mantelbogen der Steuererklärung:

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1. Hauswart und Hausreinigung
2. Schornsteinreinigung
3. Pflege der Außenanlagen
4. Schnee- oder Eisbeseitigung auf dem Grundstück
5. Aufzugs- und Heizungswartung
6. Dachrinnenreinigung
7. Ungezieferbeseitigung

Wem die Nebenkostenabrechnung zum Zeitpunkt der Steuererklärung noch nicht vorliegt, kann die Beträge des Vorjahres abrechnen, erklären die Finanztester.

In Zeile 74 wird der Gesamtbetrag für die Positionen Hauswart, Schnee- und Eisbeseitigung, Pflege der Außenanlagen und Hausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen eingetragen. In Zeile 76 gehören Schornsteinreinigung und Wartung der Heizungstherme als Handwerkerleistungen. Im Steuerbescheid gibt es für alles zusammen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent.

Zudem sollten Sie auf Musterprozesse achten, die gerade zum Thema Steuererklärung geführt werden. Einsehen können Sie die unter: www.bundesfinanzhof.de.
Denn die Experten von Finanztest raten: "Rechnen Sie auch strittige Posten aus der Nebenkostenabrechnung ab. Legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, wenn das Finanzamt den Abzug ablehnt. Verweisen Sie auf das Aktenzeichen der BFH-Verfahren und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. Dann bleibt Ihr Steuerbescheid offen und Sie profitieren, wenn Urteile günstig für Sie ausgehen."

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Wer im Jahr 2012 Hilfen für den Haushalt wie etwa zum Putzen beschäftigt hat, könne diese Kosten ebenfalls geltend machen, so Finanztest. Auch Kosten für Pflegepersonal auf das man aus gesundheitlichen Gründen angewiesen ist, zählen in der Steuererklärung und zwar nicht nur für den Steuerzahler selbst, sondern auch für Angehörige, die mit im Haushalt leben. Ebenso können Menschen die im Heim leben und dort einen Haushalt mit Kochgelegenheit und Bad angemietet haben, haushaltsnahe Dienstleistungen abrechnen.

Für Handwerker können Mieter bis zu 6.000 Euro abrechnen, die Einkommensteuer ermäßigt sich dadurch um maximal 1.200 Euro (20 Prozent). Wer also sein Bad saniert habe, die Waschmaschine reparieren ließ oder zum Beispiel neues Parkett habe verlegen lassen, könne die Handwerkerkosten für Lohn, Fahr- und Maschinenkosten in der Steuererklärung angeben, so die Finanztester.

"Mieter können die Kosten für jede Wohnung in der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein abrechnen", erklären die Experten weiter. Dazu zählen auch Wohnungen die Kinder nutzen, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, Zweit-, Ferien- und Wochenendwohnungen sowie Wohnungen, für die Sie als Erbe aufkommen müssen.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema "Steuertipps für Mieter" finden Sie hier (kostenpflichtig).